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1 Artikel , 07.02.2024 :

Pressespiegel überregional

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Neue Westfälische, 07.02.2024:
AfD-Jugend darf als "gesichert extremistisch" eingestuft werden

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Neue Westfälische, 07.02.2024:

AfD-Jugend darf als "gesichert extremistisch" eingestuft werden

Die Junge Alternative ist nicht mehr nur ein Verdachtsfall für den Verfassungsschutz, entscheidet das Verwaltungsgericht in Köln

Köln (dpa). Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Jugendorganisation der AfD als gesichert extremistisch einstufen, so entschied jetzt das Verwaltungsgericht in Köln. Der veröffentlichte Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD und ihre Jugendorganisation können dagegen Beschwerde am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.

Bislang hatte der Verfassungsschutz die Jugendorganisation als Verdachtsfall eingestuft. Eine Klage gegen diese Entscheidung war vom Verwaltungsgericht Köln zurückgewiesen worden. In der nächsten Instanz beschäftigt sich das Oberverwaltungsgericht Mitte März mit dieser Frage.

Im April 2023 hatte das BfV mitgeteilt, dass sich durch die Verdachtsfall-Beobachtung Hinweise ergeben hätten, dass es bei der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche-demokratische Grundordnung verdichtet hätten. Daher werde die Junge Alternative als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft und behandelt. Dagegen hatten die AfD und die Nachwuchsorganisation im Juni 2023 Klage eingelegt und sich per Eilantrag gegen die Einstufung gewährt. Den Eilantrag hat das Verwaltungsgericht Köln nun abgelehnt.

In der Begründung schreibt das Verwaltungsgericht, dass das Bundesverfassungsschutzgesetz auf die Antragstellerinnen anwendbar sei. Die Beobachtung durch das BfV stelle keine Maßnahme dar, "die gegen den Bestand der AfD gerichtet ist, sondern dient der Aufklärung, ob eine Partei - beziehungsweise im vorliegenden Fall deren Jugendorganisation - verfassungsfeindliche Ziele verfolgt", teilt das Verwaltungsgericht mit.

In der Sache handelt es sich bei der JA um eine gesichert extremistische Bestrebung. "Die tatsächlichen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen haben sich seit dem Urteil des Gerichts vom 08.03.2022, in dem es um die Einstufung der JA als Verdachtsfall ging, zur Gewissheit verdichtet." Die Jugendorganisation vertrete weiterhin einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff. Der Ausschluss "ethnisch Fremder" sei eine zentrale Vorstellung der JA und damit ein Verstoß gegen die Menschenwürde, erläutert das Gericht. Das Grundgesetz kenne überdies keinen ausschließlich an ethnischen Kategorien orientierten Volksbegriff. "Hinzu kommt bei der JA eine fortgeführte massive ausländer- und insbesondere islam- und muslimfeindliche Agitation", schreibt das Gericht. Die JA handele auf allen politischen Ebenen gegen die Prinzipien der Demokratie. Die Bundesrepublik Deutschland werde mit diktatorischen Regimen, "insbesondere dem NS-Regime und der DDR" gleichgesetzt. Auch die Verbindungen der Jugendorganisation mit verfassungsfeindlich eingestuften Organisationen wie der Identitären Bewegung würden für eine Verdichtung der Verdachtsmomente sprechen.

"Die Entscheidung benennt deutlich, dass wir es mit einer massiven Menschenverachtung, mit Rassismus, mit Hass gegen Muslime und mit Angriffen auf unsere Demokratie zu tun haben", sagte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zum Gerichtsurteil und über die JA.

Bildunterschrift: Die Jugendorganisation der AfD, die "Junge Alternative", wird vom Verfassungsschutz beobachtet.

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